Satzung

In der geänderten Fassung vom 19. September 2020

I.       Präambel

Wir teilen die Überzeugung, dass Persönlichkeitsbildungen wie dem Hoffman Seminar und ähnliche Weiterbildungen Methoden bieten, die Menschen in kurzer Zeit zu einer besseren körperlichen, geistigen und seelischen Gesundheit führt und in die Lage versetzt mit sich und anderen friedlich zu leben.

Der Verein Mutatio e.V. hat deshalb das Anliegen, Erfahrungen, die Menschen im Hoffman Seminar oder ähnlichen Angeboten machen, zu verstärken, zu multiplizieren, zu vernetzen und in seiner Nachhaltigkeit zu sichern.

Wir leisten damit einen wertvollen gesellschaftlichen Beitrag, Menschen in ihrer persönlichen Entwick­lung zu unterstützen und dadurch Persönlichkeits- und Potentialentwicklung zu einer Selbstverständ­lichkeit werden zu lassen.

Gesellschaftlich wollen wir deshalb mit der Unterstützung des Seminars oder ähnlicher Angebote, einen Beitrag zu einem bewussteren, gemeinschaftlichen und friedlicheren Umgang miteinander leisten, dies gilt für alle Bereiche gesellschaftlichen Lebens (soziales Umfeld, Partnerschaft, Beruf, Familie, emotionale Lebenskompetenz).

Wir übernehmen mit der Gründung und Mitgliedschaft des Vereins Verantwortung für eine Entwick­lung zu einer wertschätzenden, friedlicheren und gesünderen Gesellschaft.

 

II.     Name und Sitz

§ 1 Name und Sitz

  1. Der Verein führt den Namen Mutatio V.
  2. Er hat seinen Sitz in Frankfurt M.
  3. Der Verein erstrebt die Eintragung ins Vereinsregister Frankfurt M.

 

 

III.   Vereinszweck und Mitgliedschaft

§ 2 Zwecke des Vereins

  1. Die Förderung der Erziehung und Berufsbildung sowie die Förderung der seelischen Gesundheit in unserer Gesellschaft. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung.
  2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
  3. a) Der Verein bietet eigene Veranstaltungen zur Persönlichkeitsentwicklung an bzw. beauftragt Anbieter in seinem Namen Persönlichkeitsseminare durchzuführen.
  4. b) Der Verein vergibt Stipendien an Menschen, die das Hoffman Seminar oder ähnliche Ange­bote absolvieren möchten, aber dies nicht aus eigener Kraft selbst finanzieren können
  5. c) Der Verein unterstützt Trainer, Coaches, Psychologen und Therapeuten, die eine Ausbildung zum Hoffman Seminar Trainer oder ähnlicher Ausbildungsangebote absolvieren möchten, aber aus wirtschaftlichen und/oder anderen Gründen nicht in der Position sind, die Kosten der Ausbildung zu tragen.
  6. d) Der Verein wirkt durch seine Versammlungen und inhaltlichen Veranstaltungen selbst gemeinschaftsbildend.
  7. Der Verein leistet eigene Öffentlichkeitsarbeit.
  8. Der Verein kann weitere Einrichtungen gründen und betreiben.

§ 3 Mittelverwendung

  1. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  2. Die Mitglieder der Vereinsorgane haben Anspruch auf Ersatz der ihnen entstandenen notwen­digen Auslagen und Diese werden auf formlosen Antrag und unter Einreichung entsprechender Belege gewährt. Für den Zeitaufwand der Mitglieder der Vereinsorgane, kann die Mitgliederversammlung eine in der Höhe angemessene Vergütung beschließen.

 

 

§ 4 Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der steuerbegünstigten Zwecke des Abschnitts der
  2. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
  3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet
  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder unver­hältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt

§ 5 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 6 Mitgliedschaft

  1. Mitglied kann jeder werden, der die Ziele des Vereins fördern will und das Lebensjahr vollendet hat. Auch juristische Personen, die die Ziele des Vereins fördern wollen (weitere Mitglieder) können die Mitgliedschaft erwerben. Über die Aufnahme entscheidet jeweils der Vor­stand nach Vorlage eines Aufnahmeantrages. Gegen eine ablehnende Entscheidung kann innerhalb ei­nes Monats Beschwerde zur ordentlichen Mitgliederversammlung eingelegt werden.
  2. Die Mitgliedschaft kann jederzeit durch schriftliche Anzeige an den Vorstand zum Jahresende gekündigt
  3. Ein Ausschluss eines Mitgliedes kann durch Mehrheitsbeschluss im Vorstand Das auszuschließende Mitglied soll vorher vom Vorstand mündlich oder schriftlich gehört werden. Der Beschluss ist schriftlich mitzuteilen, die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
  4. Im Übrigen erlischt die Mitgliedschaft natürlicher Personen durch Tod, bei juristischen Personen durch deren Auflösung.
  5. Es wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag Über die Höhe des Mindest­beitrages beschließt die Mitgliederversammlung. Jedes Mitglied kann darüber hinaus einen höheren jährlichen Beitrag festlegen. In einzelnen Fällen kann der Vorstand den Grundbetrag ermäßigen oder erlassen.
  6. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Auf­hebung des Vereins weder die eingezahlten Beiträge noch etwaige Leistungen zurück.

 

IV.  Vereins-Verfassung

§ 7 Organe des Vereins

  1. Vorstand
  2. Mitgliederversammlung

§ 8 Vorstand

  1. Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung und Vertretung des
  2. Der Vorstand besteht aus mindestens 5 und 9 Mitgliedern, davon haben mindestens drei Mitglieder das Hoffman Seminar oder ähnliche Ange­bote durchlaufen. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung ge­wählt. Die Mitgliederversammlung kann weitere Vorschläge für die Wahl der Vorstandsmitglieder einbringen und zur Wahl stellen.
  3. Die Funktionen des geschäftsführenden Vorstandes sind: Vorsitzende/r, Stellvertreter/in, Schrift­führer/in, Schatzmeister/in. Der geschäftsführende Vorstand wird von bis zu 4 stimmberechtigten Beisitzern unterstützt. Zudem kann der Vorstand nach eigenem Ermessen weitere nicht stimm­berechtigte Mitglieder in den Vorstand kooptieren.
  4. Die Mitglieder des Vorstandes werden auf die Dauer von zwei Jahren ge­wählt, eine Wiederwahl ist zulässig. Die Vorstandsmitglieder führen den Ver­ein, nach Ablauf der Amtsdauer solange weiter, bis der neue Vorstand ord­nungsgemäß bestellt
  5. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich durch jeweils zwei Vor­standsmitglieder
  6. Der Vorstand tagt mindestens zweimal jährlich.
  7. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die insbesondere die Entschei­dungsfindung Entscheidungen, die über den normalen Geschäfts­betrieb hinausgehen, müssen einstimmig getroffen werden. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Mitglieder­versammlung.

 

 

 

§ 9 Mitgliederversammlung

  1. Eine Mitgliederversammlung wird mindestens alle zwei Jahre durchgeführt. Die Ein­berufung erfolgt schriftlich durch den Vorstand mit einer Frist von 28 Tagen unter Bekanntgabe der Eine Mitgliederversammlung ist außerdem einzuberufen, wenn der Vorstand oder ein Sechstel der Mit­glieder dies unter Angabe von Gründen verlangen.
  2. Der Mitgliederversammlung gehören alle Vereinsmitglieder mit je einer Stimme Dies gilt auch für juristische Personen als Einzelmitgliedschaft.
  3. Anträge, die auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen, müssen min­destens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich dem Vorstand
  4. Die Leitung der Mitgliederversammlung führt ein Mitglied des
  5. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß ein­berufen wurde; ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mit­glieder. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als Die Be­schlüsse der Mitgliederversammlung werden durch ein Mitglied des Vor­standes protokolliert.
  6. Die Mitgliederversammlung bestellt zwei Rechnungsprüfer, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören, um die Buchführung einschließlich Jahresabschluss zu prüfen und über das Er­gebnis vor der Mitgliederversammlung zu
  7. Die Mitgliederversammlung nimmt den zwei-jährlich vorzulegenden Rechen­schaftsbericht entgegen und erteilt dem Vorstand
  8. Der Vorstand entscheidet über die Form der Mitgliederversammlung und teilt diese in der Einla­dung zur Mitgliederversammlung mit. Die Mitgliederversammlung kann entweder als Präsenz­versammlung oder als virtuelle Mitgliederversammlung abgehalten werden. Zur Präsenzver­sammlung treffen sich alle Teilnehmer der Mitgliederversammlung an einem gemeinsamen Ort. Die virtuelle Mitgliederversammlung erfolgt durch Einwahl aller Teilnehmer in eine Video- oder Telefonkonferenz. Lädt der Vorstand zu einer virtuellen Mitgliederversammlung ein, so teilt er den Mitgliedern spätestens zwei Tage vor Beginn der Mitgliederversammlung per E-Mail die Ein­wahldaten für die Video- oder Telefonkonferenz mit.

 

V.    Vereinsauflösung und Satzungsänderungen

§ 10 Auflösung des Vereins

  1. Der Verein kann vorbehaltlich der Regelung in Absatz 2 nur durch ein­stimmigen Beschluss der in der Mitgliederversammlung erschienenen Mitglie­der aufgelöst werden.
  2. Hat der Vorstand einvernehmlich zugestimmt, so kann der Verein durch eine Zweidrittelmehrheit der in der Mitgliederversammlung erschienenen Mitglie­der aufgelöst werden.
  3. Im Falle der Auflösung des Vereins sind die im Amt befindlichen Vorstands­mitglieder die Liquidatoren.
  4. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den gemeinnützigen Verein Plan Deutschland e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige Zwecke zu verwenden hat.

§ 11 Satzungsänderungen

  1. Über Satzungsänderungen beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden
  2. Der Vorstand ist berechtigt, von Behörden oder dem Registergericht verlangte Satzungsände­rungen zu beschließen und

§ 12 Geschäftsführung

Die Geschäftsführung erfolgt auf Basis der vom Vorstand zu beschließender Geschäftsordnung

§ 13 In-Kraft-Treten

Diese Satzung ist am 15. Februar 2014 in der Gründungsversammlung beschlossen worden und damit in Kraft getreten

 

Satzung als Download

Mit Ihrer Spende unterstützen Sie Mutatio.

Spendenkonto:
DE 07 2003 0000 0016 1610 69

Jetzt spenden Fördermitgliedschaft
Jetzt zum Newsletter anmelden
und auf dem Laufenden bleiben!

Für den Versand unserer Newsletter nutzen wir rapidmail. Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie zu, dass die eingegebenen Daten an rapidmail übermittelt werden. Beachten Sie bitte deren

AGB

und

Datenschutzbestimmungen

.

Kontakt: der erste Schritt